Zur Navigation
Zum Inhalt
www.webdesing.zh.ch
www.webdesing.zh.ch

Kontakt / Lageplan      Drucken     Schrift vergr�ssern   Schrift verkleinern           


Home
Zur Übersicht
Wegleitungen Eheschliessungen
Zivilstandsereignisse
Ausland
Geburt/Vaterschaftsanerkennung im Ausland
Eheschliessung
im Ausland
Ehescheidung
im Ausland
Eingetragene Partnerschaft
im Ausland
Namensänderung
im Ausland
Todesfall
im Ausland
Zivilstandskreise
Kanton Zürich
Namensänderungen
Adoptionen
Dokumente

Todesfall im Ausland


zurück zur voherigen Seite...

Todesfall im Ausland

Ist ein Schweizer Bürger / eine Schweizer Bürgerin, der/die mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet ist, im Ausland verstorben, ist dafür zu sorgen, dass ein Todesschein (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben wird. Der Todesschein ist beim Zivilstandsamt des Todesortes erhältlich. Die Schweizer Vertretung wird den Todesschein gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit der Todesfall im schweizerischen Standesregister eingetragen werden kann. Melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse (Art. 39 ZStV).

Geben Sie auf jeden Fall immer den Heimatort des/der Verstorbenen und seine/ihre letzte Wohnadresse an.

Ausnahme

War die Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausnahmefall nicht möglich, nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf.

Heimatkanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern, Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen. Beachten Sie, dass ausländische Urkunden von unserer Amtsstelle nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen sämtliche benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen bei Leistung eines Kosten- vorschusses in der Höhe von CH Fr. 900.-- bis CH Fr. 1250.-- dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln, damit die Unterlagen ordnungsgemäss direkt vor Ort geprüft, beglaubigt und an die zuständige Behörde in der Schweiz weitergeleitet werden können.

Zuständige Abteilung, Kontakt
Arbeitshilfen & Mustervorlagen
Gesetzliche Bestimmungen
 




Gemeindeamt des Kantons Zürich, Feldstrasse 40, 8090 Zürich. T 043 259 83 30, F 043 259 84 31