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Ist ein Schweizer Bürger / eine Schweizer Bürgerin, der/die mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet ist, im Ausland verstorben, ist dafür zu sorgen, dass ein Todesschein (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben wird. Der Todesschein ist beim Zivilstandsamt des Todesortes erhältlich. Die Schweizer Vertretung wird den Todesschein gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit der Todesfall im schweizerischen Standesregister eingetragen werden kann. Melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse (Art. 39 ZStV).
Geben Sie auf jeden Fall immer den Heimatort des/der Verstorbenen und seine/ihre letzte Wohnadresse an.
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