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Klären Sie rechtzeitig folgende Fragen:
1. Bei den ausländischen Behörden Erkundigen sie sich beim ausländischen Standesamt, wo Sie sich verpartnern wollen oder bei der entsprechenden Schweizer Vertretung im Ausland über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen. Die Verpartnerung erfolgt nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.
2. Beim schweizerischen Zivilstandsamt Welche Namensführungsmöglichkeiten bestehen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde (Kanton Zürich / Anderer Kanton) über die Möglichkeitenen der Namensführung nach der Verpartnerung. Beachten Sie, dass eine Änderung des Familiennamens nur für ausländische Partner bzw. ausländische Partnerinnen möglich ist. Diese können mittels Erklärung ihr nationales Namensrecht wählen.
3. Bei der schweizerischen Vertretung Erkundigen Sie sich bei der für den beabsichtigten Verpartnerungsort zuständigen Schweizer Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Verpartnerung notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird (vgl. Sie die Rubrik Auslandsereignisse).
Hinweis: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Betreffend eingetragene Partnerschaft im Ausland finden Sie ausführlichere Informationen unter Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
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