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- 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Kind und adoptierender Person
- 5 Jahre Heirat oder zurückgelegtes 35. Altersjahr beider Partner
- 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
- Zustimmung der Eltern des Kindes
- Zustimmung des urteilsfähigen Kindes, d.h. ab dem 14. (10.) Altersjahr
Wenn Sie die vorgenannten Fristen erfüllen, können Sie ein Gesuch um Adoption Ihres Pflegekindes bei der Vormundschaftsbehörde Ihres Wohnsitzes stellen.
Bitte sprechen Sie vorher auch mit dem Vormund des Kindes.
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