|
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe führen die geschiedenen Ehegatten von Gesetzes wegen weiterhin den Namen, den sie während der Ehe getragen haben. Unten finden Sie das Merkblatt, falls Sie doch Ihren früheren Namen wieder annehmen wollen. Wenn Sie im Ausnahmefall auch die Namen der Kinder aus einer geschiedener Ehe auf Ihren früheren Namen ändern lassen wollen, dann hilft Ihnen das entsprechende Merkblatt weiter.
|